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Markus Koob: Lebenspartner werden in allen steuerlichen Belangen gleichbehandelt

Archivmeldung vom 04.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Klicker / pixelio.de
Bild: Klicker / pixelio.de

Der Finanzausschuss hat heute das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abschließend beraten. Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Markus Koob, erklären dazu:"Mit dem Gesetzentwurf setzen wir verbliebenen Anpassungsbedarf zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern um. Wir stellen sicher, dass Lebenspartner in allen steuerlichen Belangen zukünftig gleichbehandelt werden".

Frau Tillmann weiter: "Wenn die Grünen die Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten beim Kindergeld auch für Kindergeldbescheide fordern, die noch nicht bestandskräftig sind, so zeigt dies, dass sie die Rechtslage nicht verstanden haben. Eine solche Anwendungsregel ist schlicht nicht notwendig. Dies lässt sich besser und zielgenauer über eine Verwaltungsanweisung zum Bundeskindergeldgesetz sicherstellen."

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf setzt den noch verbliebenen Anpassungsbedarf zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern, insbesondere in der Abgabenordnung, im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, im Bewertungsgesetz, im Bundeskindergeldgesetz, im Eigenheimzulagengesetz und im Wohnungsbau-Prämiengesetz um. Auf diese Weise wird für eine vollständige Gleichbehandlung von Lebenspartnern in allen steuerlichen Belangen gesorgt. Der Gesetzentwurf greift damit die für die 18. Legislaturperiode gemachte Ankündigung des Gesetzgebers auf.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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