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Grüne lehnen Online-Durchsuchung durch Verfassungsschutz ab

Archivmeldung vom 04.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hacker (Symbolbild)
Hacker (Symbolbild)

Bild: (CC BY-SA 2.0) by  Malware Infection

Die Grünen lehnen die im Entwurf des Bundesverfassungsschutzgesetzes vorgesehene Online-Durchsuchung ab.

"Schon jetzt gibt es durchaus weitreichende Möglichkeiten für Nachrichtendienste und Ermittlungsbehörden, Chats in Messengern und im Darknet - etwa durch verdeckte Ermittler - mitzulesen", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland".

Daher müssten die Dienste nicht "auf ein Instrument zurückgreifen, gegen das seit Jahren erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen und das beim Bundesverfassungsgericht von verschiedenen Seiten beklagt wird". Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erweise dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit diesen rechtsstaatlich hoch bedenklichen Vorschlägen einen Bärendienst, so der Grünen-Politiker weiter. Er forderte für das Bundesamt für Verfassungsschutz "einen strukturellen Neuanfang, um verloren gegangenes Vertrauen wiederherzustellen und Vernetzungen von Rechten und Rechtsextremen besser in den Blick nehmen zu können. Sie sind längst eine echte Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie geworden", sagte von Notz den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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