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Tillmann: Wir werden unser Versprechen umsetzen

Archivmeldung vom 29.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Antje Tillmann (2018)
Antje Tillmann (2018)

Bild: Screenshot Youtube Video: "Antje Tillmann (CDU/CSU) - Abschaffung des Solidaritätszuschlags" / Eigenes Werk

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (2. FamEntlastG) beschlossen.

Dazu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann: "Mit dem Gesetz werden wir die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags umsetzen: Wir hatten ja bereits als ersten Teilschritt ab dem 1. Juli 2019 das Kindergeld pro Kind um 10 Euro pro Monat erhöht. Insbesondere Familien werden allein mit diesem Vorhaben bis 2022 um fast 35 Mrd. Euro entlastet.

Das war jedoch nur der erste wichtige Schritt. Nun folgt die zweite Stufe zum 1. Januar 2021 mit einer Erhöhung um weitere 15 Euro. Gleichzeitig wird der steuerliche Kinderfreibetrag um mehr als 500 Euro auf 8.388 Euro entsprechend angepasst. Um Familien wirtschaftlich weiter zu fördern und zu stärken, werden die Regelungen zur angemessenen Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit von Familien bei der Bemessung der Einkommensteuer nunmehr für die Jahre 2021 und 2022 angepasst.

Zusätzlich gewinnen Familien, aber auch alle anderen Steuerpflichtigen, durch die Anhebung des Grundfreibetrages und den Abbau der kalten Progression. So wird der Grundfreibetrag zum kommenden Jahr von 9.408 Euro auf 9.696 Euro angehoben. Die Grenze, von der an die 42-prozentige Spitzensteuersatz verlangt wird, steigt von 57.052 Euro auf ein Jahreseinkommen von 57.919 Euro.

Insgesamt führen die Maßnahmen zu einer finanziellen Besserstellung von Familien in Höhe von rund zwölf Mrd. Euro. Die hier auf den Weg gebrachten Entlastungen stellen neben dem bereits durch das 2. Corona-Steuerhilfegesetz eingeführten Kinderbonus in Höhe von 300 Euro einen weiteren wichtigen Schritt zur Steuerentlastung der Leistungsträger mit unteren und mittleren Einkommen dar."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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