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NetzDG-Prüfausschuss: FSM veröffentlicht erste Entscheidungen

Archivmeldung vom 03.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Staatliche Zensur schützt dich vor der Realität.
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Bild: Sina / Eigenes Werk

Die im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vorgesehene Möglichkeit der Selbstregulierung wirkt - erste soziale Netzwerke haben begonnen, Entscheidungen über die Rechtswidrigkeit von Inhalten an die FSM und den NetzDG-Prüfausschuss zu übergeben. Entscheidungen der Prüfausschüsse veröffentlicht die FSM auf ihrer Website[1].

Die Selbstregulierung nach dem NetzDG sieht vor, dass die Plattformen Fälle, die nicht offensichtlich rechtswidrig und damit schwer juristisch zu bewerten sind, an die FSM weitergeben. Die Inhalte werden dann von einem externen, unabhängigen Expertengremium geprüft.

Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM: "Ich bin überzeugt, dass die FSM mit ihren 47 Prüferinnen und Prüfern einen wichtigen Beitrag dazu leistet, auch komplexe und umstrittene Rechtsfragen zügig zu beantworten. Wir sehen in der Praxis immer wieder, dass soziale Netzwerke mit Sachverhalten konfrontiert sind, die sich nicht mit einem Blick in einen juristischen Standardkommentar lösen lassen. Mit der Expertise unserer unabhängigen Fachleute unterstützen wir die Plattformen auch mit Blick auf künftige, vergleichbare Situationen."

Unabhängige Entscheidungen innerhalb von sieben Tagen

Ordentliche Mitglieder der FSM haben seit März 2020 die Möglichkeit, bei schwierigeren Entscheidungen den NetzDG-Prüfausschuss zu konsultieren, in dem 47 Juristinnen und Juristen unabhängig von den Plattformen und der FSM über die eingereichten Fälle entscheiden. Nutzen die Anbieter diese Option, so sind sie an diese Entscheidungen gebunden und müssen die entsprechenden Maßnahmen ergreifen.

Die FSM wurde am 13. Januar 2020 vom Bundesamt für Justiz als erste Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung nach dem NetzDG anerkannt. Voraussetzungen für die Anerkennung waren u.a. die Unabhängigkeit und die sachgemäße Ausstattung der Prüferinnen und Prüfer, eine transparente Verfahrensordnung sowie die Gewährleistung einer zügigen Prüfung innerhalb von sieben Tagen. Ende 2018 hatte die FSM den notwendigen Antrag auf Anerkennung beim zuständigen Bundesamt für Justiz gestellt. Diesem wurde im Januar 2020 entsprochen. Die FSM nahm im März 2020 die Arbeit als NetzDG-Selbstregulierung auf.

Über die FSM

Die FSM ist seit 2005 eine von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich Online-Medien engagiert sich maßgeblich für den Jugendmedienschutz - insbesondere die Bekämpfung illegaler, jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in Online-Medien. Dazu betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die sich alle wenden können, um jugendgefährdende Online-Inhalte zu melden. Die umfangreiche Aufklärungsarbeit und Medienkompetenzförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gehören zu den weiteren Aufgaben der FSM.

[1] Website FSM

Quelle: FSM e.V. (ots)

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