Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks gesichert - dank SokaSiG II

Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks gesichert - dank SokaSiG II

Archivmeldung vom 23.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rita Köhler / pixelio.de
Bild: Rita Köhler / pixelio.de

Gestern hat der Bundestag den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Sicherung der Sozialkassenverfahren einstimmig angenommen. Hinter dem sperrigen Begriff Sozialkassenverfahrenssicherungsgesetz, kurz SokaSiG, verbirgt sich der Wunsch, einen effektiven Rechtsschutz für die Sozialkassen sicherzustellen. Die Sozialkassen beruhen auf allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und waren von einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im September letzten Jahres betroffen. Die Erfurter Richter hatten darin die Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) der Soka-Tarifverträge für das Baugewerbe von 2007 bis 2014 aus formalen Gründen für ungültig erklärt.

Altersversorgung hunderttausender Arbeitnehmer war bedroht

Nachdem das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren am Bau (SokaSiG I) bereits am 25. Mai 2017 in Kraft getreten ist, wurde über die Schwesterkassen außerhalb des Baugewerbes - dazu gehört auch die SOKA-DACH, die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks - erst im 2. Schritt verhandelt. Am 22. Juni 2017 hat nun der Bundestag über SokaSiG II abgestimmt, um die tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren auch außerhalb des Baugewerbes zu sichern.

Damit gilt bei Dachdecker, aber auch bei Malern, Steinmetzen, Gerüstbauern und anderen Gewerken ein vergleichbares Gesetz wie in der Bauwirtschaft. SOKA-DACH-Vorstand Christian Schneider hatte in einer Anhörung beim Bundestag darauf hingewiesen, dass das Gesetz zwingend erforderlich sei, um den Fortbestand des Sozialkassenverfahrens im Dachdeckerhandwerk und anderen betroffenen Branchen zu sichern. Ansonsten sei die Altersversorgung hunderttausender Arbeitnehmer gefährdet, warnte er.

ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx: "Wir begrüßen sehr, dass nun mit SokaSiG II auch die Dachdecker gesichert wurden. Das Gesetz schafft eine eigenständige Rechtsgrundlage für den Beitragseinzug und die Leistungsgewährung der Sozialkassen. Gerade mit den Leistungen der SOKA-DACH haben wir viele - zum Teil einmalige - Instrumente an der Hand, um Dachdecker zu unterstützen, zum Beispiel mit der Gewährung eines Ausfallgeldes bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall oder der Förderung der Berufsbildung im Dachdeckerhandwerk."

Quelle: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte comic in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige