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FDP hält BKA-Gesetz für verfassungswidrig

Archivmeldung vom 20.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der innenpolitische Sprecher der FDP, Max Stadler, hält den Gesetzentwurf zur Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamts im Anti-Terror-Kampf zum Teil für verfassungswidrig. Falls dies so bliebe, "wäre eine Klage von FDP-Mitgliedern in Karlsruhe möglich", kündigte Stadler in der "Saarbrücker Zeitung" (Freitag-Ausgabe) an.

"Wenn ein Verdächtiger heimlich  ausgespäht wird, dann müsste der Betroffene zumindest nachträglich darüber informiert werden, um die Maßnahme im Zweifelsfall gerichtlich überprüfen zu lassen", erläuterte der Liberale. Das bestimme der Artikel 19 des Grundgesetzes. Nach dem BKA-Entwurf sei eine solche Mitteilung aber nicht zwingend in allen Fällen vorgesehen. "Somit ist die Rechtsweggarantie verletzt", meinte Stadler.

Zugleich wandte sich er sich grundsätzlich gegen die geplante Einführung von Online-Durchsuchungen. Die Erfahrung zeige, dass sich potenzielle Täter einem Zugriff leicht entziehen könnten, weil sie ihre Mails von Internet-Cafes aus verschickten. "Die Überwachung der privaten Computer bringt da überhaupt nichts", sagte der FDP-Politiker.

Der Bundestag berät an diesem Freitag in erster Lesung über den umstrittenen Gesetzentwurf.

Quelle: Saarbrücker Zeitung


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