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Scholz präsentiert Koalitionsrunde umfangreiches Konjunkturpaket

Archivmeldung vom 29.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Olaf Scholz (2018)
Olaf Scholz (2018)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) legt für die am kommenden Dienstag stattfindende Koalitionsrunde ein umfangreiches Konjunkturpaket vor. Das geht aus einer achtseitigen Vorlage des Bundesfinanzministeriums für das Treffen hervor, aus der der "Spiegel" zitiert.

So will Scholz die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von derzeit maximal einem Jahr auf zwei Jahre verdoppeln. Zudem schlägt er ein Nachfolgeprogramm für die 50-Milliarden-Euro-Hilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige vor. Davon sollen insbesondere das Gastgewerbe, Reisebüros, die Veranstaltungslogistik und die Messebranche profitieren.

Hinzu kommen soll ein Rettungs- und Zukunftspaket Kultur, mit dem Scholz alternative Verbreitungsformen für Kunst fördern will. Um die Konsum- und Investitionsnachfrage zu steigern will der Minister die degressive Abschreibung für 2020 und 2021 wieder zulassen und einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro verteilen. Private Haushalt sollen zudem bei der EEG-Umlage entlastet werden. Unternehmen sollen geringwertige Wirtschaftsgüter künftig bis zu 1.000 Euro abschreiben dürfen, bisher lag die Grenze bei 800 Euro.

Um die Wirtschaft zu modernisieren, will Scholz mehr Geld für nachhaltige Mobilität bereitstellen, vor allem für die Bahn aber auch für Ladestationen für Elektroautos. Digitalisierung und Energiewende will Scholz einen Schub verleihen, indem er deren steuerliche Förderung großzügiger gestaltet. Regierungsexperten rechnen damit, dass das gesamte Programm mehr als hundert Milliarden Euro kostet. Die umstrittene Abwrackprämie ist in der Liste nicht enthalten, ebenso wenig wie die vorzeitige Abschaffung des Solidaritätszuschlags oder andere weitergehende Steuererleichterungen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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