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Nur ein Bürger spendet freiwillig für Tilgung der Corona-Kredite

Archivmeldung vom 14.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kleingeld, Peanuts (Symbolbild)
Kleingeld, Peanuts (Symbolbild)

Bild: M. Großmann / pixelio.de

Nur ein Bürger hat sich im vergangenen Jahr mit einer größeren Summe freiwillig explizit am Abbau der Staatsschulden infolge der Coronakrise beteiligt.

Ein Spender überwies 2.000 Euro auf das Schuldentilgungskonto des Bundes, geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Kleine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Markus Herbrand hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben) berichten. Demnach sind im vergangenen Jahr 255 Überweisungen mit einem Wert von insgesamt 48.919,70 Euro auf dem Schuldentilgungskonto des Bundes eingegangen. Unter den vom Finanzministerium aufgelisteten Geldeingängen ab 700 Euro trägt nur die eine 2.000-Euro-Spende den Verwendungszweck "Schuldentilgung Corona".

Auf das Schuldentilgungskonto können Bürger seit dem Jahr 2006 freiwillig Geld einzahlen. Dem Papier zufolge gingen im Jahr 2018 mit rund 610.000 Euro außergewöhnlich hohe Spenden beim Bund ein. Im Jahr 2019 waren es noch 262 Überweisungen über insgesamt 51.518,64 Euro. Anders als bei Spenden für gemeinnützige Organisationen gibt es für milde Gaben an den Staat keine steuerlichen Vorteile. FDP-Finanzexperte Herbrand kritisierte in den Funke-Zeitungen, dass die Schuldentilgung durch freiwillige Spenden an den Bund nach der geltenden Abgabenordnung keinem gemeinnützigen Zweck diene. Er nannte es "traurig", dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) diesen "deutlichen Wettbewerbsnachtei l" gegenüber kirchlichen oder mildtätigen Organisationen seit Jahren ignoriere.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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