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Linnemann gegen Grundgesetzänderung zur Schuldenbremsen-Aussetzung

Archivmeldung vom 26.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Carsten Linnemann (2019)
Carsten Linnemann (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Chef der Mittelstandsvereinigung der Union, Carsten Linnemann, lehnt eine Grundgesetzänderung zur Aussetzung der Schuldenbremse ab. "Die Schuldenbremse ist eines der wichtigsten politischen Disziplinierungsinstrumente, das die Ausgabenlust des Staates zügelt", sagte Linnemann der "Welt".

Linnemann weiter: "Die Erfahrung hat gezeigt: Wenn sich die Politik nicht selbst klar an Regeln bindet, gibt es kein Halten mehr. Eine Grundgesetzänderung wäre ein Dammbruch und muss eine rote Linie für die Union sein." Das Grundgesetz sei eindeutig, so der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion: "Für Notsituationen wie einen pandemiebedingten Konjunkturabschwung sind die Kreditgrenzen kurzfristig ausgesetzt - ansonsten müssen sie gelten." Jeder Bürger wisse, dass in dieser Krise der Gürtel enger geschnallt werden müsse. "Das muss selbstverständlich auch für den Staat gelten, der ohnehin schon vor Corona zu viel Geld ausgegeben hat. Eine grundlegende Aufgaben- und Ausgabenkritik ist daher überfällig."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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