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Frauenunion will Werbeverbot für Abtreibungen erhalten

Archivmeldung vom 08.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Demonstration für Abtreibung und gegen § 218 in Göttingen, 1988
Demonstration für Abtreibung und gegen § 218 in Göttingen, 1988

Foto: Bundesarchiv, B 145 Bild-F079098-0013 / CC-BY-SA 3.0
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Frauenunion hat Bestrebungen nach einer Abschaffung des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche eine Absage erteilt. Sie sehe keine Notwendigkeit für eine Veränderung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch, sagte die Frauenunions-Vorsitzende Annette Widmann-Mauz der "Welt".

"Das Werbeverbot ist Bestandteil eines Schutzkonzeptes für das ungeborene Leben, das in jahrzehntelanger gesellschaftlicher Diskussion entwickelt wurde. Wenn wir hier Hand anlegen, wäre auch das Schutzkonzept an sich infrage gestellt. Für eine so folgenschwere Entscheidung sollte man keine Interimszeit des Parlaments nutzen." Die Linksfraktion hatte bereits einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Paragraphen 219a vorgelegt, SPD und Grüne arbeiten noch daran. Auch die FDP ist zu Modifikationen beim Werbeverbot bereit. Widmann-Mauz bezeichnete es auch angesichts der Entstehungsgeschichte des Paragrafen 218 als "nicht sachgerecht", das Werbeverbot "mal kurz im Hauruckverfahren" zu ändern. "Das ist dem Verfassungsauftrag nicht angemessen", sagte die CDU-Politikerin der "Welt".

"Wir haben ein intensives Informations- und Beratungssystem etabliert, das der besonderen Konfliktsituation der betroffenen Frauen Rechnung trägt. Dort erhalten Frauen alle notwendigen medizinischen Informationen, auch über Ärzte, die Abbrüche vornehmen." Ihr habe noch niemand schlüssig erklären können, inwiefern das berechtigte Informationsbedürfnis der Frauen im derzeitigen System nicht befriedigt werden könne, so Widmann-Mauz weiter. "Wenn ein Arzt über seine Angebote auf der Homepage informiert, besteht die Gefahr, dass seine Tätigkeit in ein schiefes Licht gerät. Denn in dem Moment, wo ein wirtschaftliches Interesse damit verbunden ist, ist ja bereits fraglich, ob die Information wirklich unabhängig gegeben wird." Das Gesetz biete deshalb für beide Seiten einen Schutz - auch für den Arzt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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