Kabinett beschließt 100-Milliarden-Euro-Gesetz für die Länder
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen beschlossen. Außerdem wurde ein Gesetzentwurf für die Verteilung der neuen "strukturellen Verschuldungsspielräume" auf die Länder und zur Einbeziehung des Stabilitätsrates in das neue EU-System zur Haushaltsüberwachung beschlossen, teilte das Finanzministerium mit.
Mit dem erstgenannten Gesetzentwurf soll der 100 Milliarden Euro
umfassende Teil des Sondervermögens des Bundes umgesetzt werden, der den
Ländern und Kommunen für Investitionen zur Verfügung gestellt wird.
Damit könne "vor Ort massiv in Modernisierung und Zukunftsfähigkeit
investiert werden", so das Ministerium.
Mit dem zweiten
Gesetzentwurf erhalten die Länder insgesamt denselben strukturellen
Verschuldungsspielraum im Rahmen der Schuldenbremse wie der Bund, sodass
die Länder künftig einen deutlich größeren Haushaltsspielraum besitzen.
"Heute
haben wir im Bundeskabinett die Regelungen auf den Weg gebracht, mit
denen der Bund den Ländern und Kommunen 100 Milliarden Euro für
Investitionen vor Ort zur Verfügung stellt", sagte Bundesfinanzminister
Lars Klingbeil (SPD). "Damit stärken wir unmittelbar die
Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen."
Die Verteilung der
100 Milliarden Euro erfolgt nach der vom Bundeskanzler mit den
Regierungschefs der Länder getroffenen Vereinbarung in Anlehnung an den
Königsteiner Schlüssel. Investitionsmaßnahmen können finanziert werden,
sofern sie nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. Maßnahmen
können nach dem Gesetzentwurf bis Ende 2036 bewilligt werden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur