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Bundesrechnungshof: Finanzgebahren der alten FDP-Fraktion war rechtswidrig

Archivmeldung vom 02.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de

Im Jahr der Wahlniederlage 2013 hat die damalige FDP-Bundestagsfraktion unrechtmäßig öffentliche Mittel ausgegeben - und zwar in erheblichem Umfang. Das geht aus einem Prüfbericht des Bundesrechnungshofes hervor, der der "rbb24 Recherche" exklusiv vorliegt.

Insgesamt hatte die FDP für das Jahr 2013 mehr als 6 Millionen Euro Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit ausgewiesen. Das waren fast 40 % der Gesamtausgaben der Fraktion. Bei einem großen Teil dieser Ausgaben besteht nun der Verdacht, dass sie illegal für Parteiaufgaben eingesetzt wurden. Als Beispiel benennt der Bundesrechnungshof eine Bilanzkampagne der FDP mit Werbespots, die bundesweit in Kinos gezeigt wurde. Auch bei anderen Gelegenheiten soll die Grenze zur unzulässigen Parteienwerbung überschritten worden sein, heißt es in dem Rechnungshofbericht. Er stellt außerdem zahlreiche Verstöße gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit fest. Wörtlich heißt es in dem Prüfbericht: "Die Bundestagsfraktion setzte in erheblichem Umfang öffentliche Mittel zweck- und damit rechtswidrig für Parteiaufgaben ein."

Weiterhin stellt der Bundesrechnungshof fest, dass die Fraktion auch bei anderen Maßnahmen "die Grenze einer zulässigen Unterrichtung über ihre parlamentarische Tätigkeit hin zur unzulässigen Parteiwerbung" überschritt.

Nach der Wahlniederlage wurde die damalige FDP-Bundestagsfraktion in die Rechtsform einer "Fraktion in Liquidation" überführt. Die Fraktion, die aus Mitteln des Bundestags finanziert wurde, wies in ihrer Bilanz ein millionenschweres Defizit aus. Rein juristisch hat weder die Mutter-Partei noch die aktuelle FDP-Fraktion etwas mit dieser Fraktion in Liquidation zu tun, so dass die Defizite auch nicht ausgeglichen wurden. In der Folge konnten Rentenbeiträge für Fraktionsmitarbeiter nicht mehr bezahlt werden.

Dass das so überhaupt möglich ist, wird vom Bundesrechnungshof und Kritikern seit langem als Fehler im System bemängelt. Die FDP als solche hat eine politische oder gar finanzielle Verantwortung für das Finanzgebahren ihrer damaligen Fraktion in den letzten Jahren immer abgelehnt.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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