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Kinderschutzbund fordert Aufnahme von Kinderrechten ins deutsche Grundgesetz

Archivmeldung vom 07.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
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Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, hat angesichts der jüngsten Kritik der Vereinten Nationen an mangelnden Kinderrechten in Deutschland gefordert, diese ins Grundgesetz aufzunehmen. Die Kritik des UN-Kinderrechtausschusses sei "in vielen Punkten berechtigt", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung".

Er fügte hinzu: "Der richtige Auftakt wäre die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Das hört sich an, als sei das nichts Konkretes. Aber das Grundgesetz hat verhaltensnormierende Kraft. Das ist das Leitbild der deutschen Nation. Wenn in unserem Leitbild die Rechte der Kinder nicht vorkommen, dann stimmt etwas mit dem Leitbild nicht."

Der Ausschuss hatte unter anderem die fehlende Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, den mangelnden institutionellen Schutz der Kinder und die verbreitete Kinderarmut beklagt.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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