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Dobrindt will Haftungsfragen für automatisiertes Fahren klären

Archivmeldung vom 23.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Autonomes Fahren:  Googles Roboter-Auto im März 2011.
Autonomes Fahren: Googles Roboter-Auto im März 2011.

Foto: Mariordo
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Auf der Regierungsklausur in Meseberg strebt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) eine Einigung mit Justizminister Heiko Maas (SPD) an, um automatisierten Fahrsystemen zum Durchbruch zu verhelfen und Haftungsfragen zu klären. Dazu will Dobrindt einen "Arbeitsentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung" vorlegen, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf Regierungskreise erfuhr. Ziel sei die "Möglichkeit einer Einigung".

Die Ministerien sind seit Jahren uneins in der Frage, in welchen Fällen ein Fahrer fahrlässig handelt, wenn er sich auf das automatisch fahrende Auto verlässt und stattdessen zum Beispiel etwas liest. Nach Ansicht der Justiz-Beamten sollen die Gerichte im Einzelfall prüfen. Fahrlässig sei es etwa, wenn ein Fahrer sich blind auf ein nicht bewährtes System verlasse.

Aus Sicht der Autohersteller hemmt das aber die Einführung von automatisierten Systemen. Dobrindt Beamte verweisen daher auf die Zulassungsbehörden. Sie würden nur Fahrzeugen mit sicheren Systemen die Genehmigung für den Straßenverkehr erteilen. So sei ausgeschlossen, dass ein Fahrer, der sich auf das System verlasse, fahrlässig handle. Mit den nötigen gesetzlichen Korrekturen werde "dem Ziel der Rechtssicherheit für den Autofahrer und die Automobilhersteller entsprochen".

Der Verband der Automobilindustrie hat bereits ein Konzept vorgelegt, wie die Gesetze zu ändern sind, um automatisierten und autonomen Fahrsystemen zum Durchbruch zu verhelfen. Dazu gehört die Forderung nach Datenspeichern in Fahrzeugen. Sie sollen belegen, wer im Falle eines Unfalls gefahren ist: der Fahrer oder der Computer. Den Vorschlag unterstützt das Verkehrsressort. Die Hersteller seien vor der "Schutzbehauptung" der Fahrer zu schützen, sie seien nicht gefahren. Zur Einführung der Datenspeicher würden allerdings internationale Vereinbarungen angestrebt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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