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Regierungskoalition hadert mit dem Fall Sami A.

Archivmeldung vom 28.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Große Koalition, GroKo (Symbolbild)
Große Koalition, GroKo (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Regierungskoalition hadert mit dem Fall Sami A. Der nach Tunesien abgeschobene islamistische Gefährder wurde am Freitag dort auf freien Fuß gesetzt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat seine Rückholung bis kommenden Dienstag angeordnet - unter Androhung eines Zwangsgelds von 10.000 Euro gegen die Stadt Bochum, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" (FAS).

Während der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki am Samstag im Deutschlandfunk sagte, Deutschland müsse nun "versuchen, Sami A. so schnell wie möglich zurückzuholen", wollten Innenpolitiker der Regierungskoalition nicht so weit gehen. Philipp Amthor von der CDU sagte der FAS, er gehe davon aus, dass die nächsthöhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht Münster, die Rückholung aufheben werde. Er glaube nicht, "dass Sami A. noch einmal vor einem deutschen Gericht darlegen könnte, dass ihm in Tunesien eine menschenrechtswidrige Behandlung droht".

Burkhard Lischka, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, nannte die Gelsenkirchener Entscheidung zwar "bindend für alle deutschen Behörden", verwies jedoch auf noch laufende Ermittlungen in Tunesien. Deutschland solle dies respektieren und entsprechende gerichtliche Entscheidungen abwarten. Den tunesischen Behörden liegt bislang kein deutscher Antrag auf Rücküberstellung vor. Ein tunesisches Gericht will nächste Woche darüber entscheiden, ob gegen den Mann eine Ausreisesperre verhängt wird. Seine Anwältin in Deutschland Seda Basay zeigte sich gegenüber der FAS zuversichtlich, dass das Gericht einen entsprechenden Antrag ablehnen werde. Sie forderte die deutschen Behörden auf, "meinem Mandanten unverzüglich ein Passersatzpapier und ein Visum zu besorgen, damit er nach Deutschland zurückkehren kann".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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