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Regierung erleichtert Rehabilitierung von DDR-Willkür-Opfern

Archivmeldung vom 14.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Logo der SED (Symbolbild)
Logo der SED (Symbolbild)

Von Created by architect H.B. (d. 2003)Drawing adapted by Rainer Zenz, converted to PNG by StwSVG created by Connum (de) - flickr.com, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3389170

Die Bundesregierung will die Rehabilitierung von SED-Opfern erleichtern und neue Unterstützungsgelder einführen, unter anderem für DDR-Heimkinder.

Dafür soll das Bundeskabinett am Mittwoch sämtliche Antragsfristen in den Rehabilitierungsgesetzen für Opfer politischer Verfolgung in der DDR streichen sowie die Wiedergutmachung für ehemalige DDR-Heimkinder erleichtern und neue Unterstützungsleistungen einführen, berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Die juristische Aufarbeitung des SED-Unrechts und die Rehabilitierung der Opfer politischer Verfolgung sind noch immer nicht abgeschlossen", sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD). "Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, den Opfern zur Seite zu stehen. Auch wenn eine finanzielle Unterstützung das Leid dieser Opfer nicht wiedergutmachen kann, ist sie ein wichtiges Zeichen der Anerkennung und Gerechtigkeit."

Hintergrund des "Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR" sind auslaufende Fristen in den Rehabilitierungsgesetzen. Besondere Probleme gibt es häufig für ehemalige DDR-Heimkinder, die als Säuglinge oder Kleinkinder in den Einrichtungen landeten und bis heute nicht genau wissen, warum. "Wir erleichtern es nun allen ehemaligen DDR-Heimkindern, ihre gesetzlichen Ansprüche durchzusetzen", erklärte Barley. "Dort, wo es schwierig ist, die Gründe für eine Heimeinweisung darzulegen, werden die Gerichte künftig leichter feststellen können, dass diese als Kinder selbst politisch verfolgt wurden. Auf diese Weise ermöglichen wir endlich für viele Betroffene eine strafrechtliche Rehabilitierung."

Zusätzlich sollen auch erstmals diejenigen einen Anspruch auf Unterstützung erhalten, die in der DDR in ein Heim gekommen sind, weil ihre Eltern politisch verfolgt und inhaftiert wurden - die aber nicht selbst rehabilitiert werden. "Damit unterstützen wir erstmals diesen Personenkreis finanziell", so Barley. Dieser Anspruch gelte auch für die Opfer der SED-Diktatur, die bereits in der Vergangenheit mit dem Versuch gescheitert sind, rehabilitiert zu werden. Das Bundesjustizministerium rechnet bis einschließlich 2023 mit Gesamtkosten durch Entschädigungsleistungen in Höhe 2,35 Millionen Euro für den Bund. Die Länder müssten für diesen Zeitraum mit Kosten von knapp 460.000 Euro rechnen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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