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Einstweilige Verfügung: Stegner setzt sich gegen Carstensen durch

Archivmeldung vom 01.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

CDU-Ministerpräsident Peter Harry Carstensen darf vorläufig nicht mehr öffentlich behaupten, SPD-Chef Ralf Stegner habe bei seinem Rauswurf als Innenminister der Großen Koalition im September 2007 um seine Pension gefeilscht oder gebettelt. Das berichten die "Lübecker Nachrichten" (Dienstagausgabe) unter Berufung auf einen Gerichtssprecher.

Die Pressekammer 24 des Landgerichts Hamburg hat einem entsprechende Antrag von Stegner gestern Nachmittag stattgegeben und eine einstweilige Verfügung erlassen. Carstensen kann dagegen Widerspruch einlegen, dann wird es in Kürze zu einer mündlichen Verhandlung vor der Kammer kommen.

Quelle: Lübecker Nachrichten

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