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Zeitung: Regierung bereitet Teil-Amnestie für Geheimdienste vor

Archivmeldung vom 19.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Die Bundesregierung bereitet offenbar eine Strafbefreiung für Mitarbeiter der Geheimdienste vor. Noch in diesem Jahr soll eine Gesetzesreform auf den Weg gebracht werden, berichtet die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" (WAZ) unter Berufung auf Regierungskreise. Von einer "Schutzlücke" spricht der CDU-Außenpolitiker Philipp Mißfelder.

Die Mitarbeiter der Dienste bräuchten "den Rechtsschutz, dass sie nicht für Straftaten von V-Leuten belangt werden, die zur Tarnung verübt wurden", sagte er der WAZ.

Schon auf Empfehlung des NSU-Untersuchungssauschusses bereitet das Innenministerium eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes vor, schreibt die Zeitung. Der CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer forderte, dann die Rechtslage klarzustellen, den Sicherheitsbehörden und ihren Mitarbeitern Rechtssicherheit zu geben. Nutznießer wären V-Leute wie ihre Agentenführer.

Die Politik reagiert laut WAZ nicht zuletzt auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2011. Damals sahen die Richter keinen Grund, bei einem kriminell gewordenen V-Mann des Bundesnachrichtendiensts von einer Strafe abzusehen. Juristisch ist in einem solchen Fall der V-Mann der Haupttäter, sein Agentenführer der Anstifter.

Für Irritation hatte im April 2014 eine Expertise von Mitarbeitern des Generalbundesanwalts gesorgt. Sie kamen zum Ergebnis, dass für den V-Mann-Einsatz die gesetzliche Ermächtigung fehle. Die Geheimdienste sorgen sich, dass ihre Mitarbeiter sich strafbar machen. Zur Diskussion stehen laut WAZ zwei Modelle: Eine Generalklausel zur Strafbefreiung oder ein Katalog, in dem definiert werde, was V-Leute dürfen oder nicht. Ihr Einsatz sei "unverzichtbar", doch dürfe ihre Tätigkeit "kein Freibrief für Straftaten sein", erläuterte Meyer. Es werde darauf ankommen, eine "praktikable Lösung" zu finden.

Nach dem Anschlag von Paris fällt die Forderung auf fruchtbaren Boden. So rief Mißfelder dazu auf, die Geheimdienste zu stärken. Er forderte mehr Mittel und Befugnisse, um die Kommunikation über Skype oder WhatsApp zu überwachen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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