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Herrmann begrüßt Urteil des EuGH zu europäischem Asyl-Recht

Archivmeldung vom 27.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. (Kurzbezeichnung: CSU)
Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. (Kurzbezeichnung: CSU)

Der bayerische Innenminister und CSU-Spitzenkandidat für die Bundestagswahl, Joachim Herrmann, hat das Asylrecht-Urteil des Europäischen Gerichtshofs begrüßt. "Ich halte das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs, dass die Dublin-Regeln auch während der Flüchtlingskrise 2015/Anfang 2016 gelten müssen, für äußerst begrüßenswert", sagte Herrmann der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

Die Feststellung des EuGH, dass ein Grenzübertritt an der EU-Außengrenze auch dann illegal sein könne, wenn ein EU-Staat die Einreise aus humanitären Gründen und in einer außergewöhnlichen Situation gestatte, sei absolut richtig, betonte Herrmann. "Das Urteil ist ein klares Signal, dass einzelne Staaten nicht einfach aus dem System ausscheren und sich davon abgrenzen können, sondern dass sie sich dem solidarischen Verfahren stellen müssen und dass die Unionsgesetzgebung hierfür Mechanismen vorsieht."

Quelle: Rheinische Post (ots)

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