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Altmaier: Nebeneinkünfte werden transparent und unmissverständlich geregelt werden

Archivmeldung vom 10.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Peter Altmaier Bild: Peter Altmaier / de.wikipedia.org
Peter Altmaier Bild: Peter Altmaier / de.wikipedia.org

Zur Kritik der Opposition an der geplanten Regelung der Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten erklärt der 1. Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Altmaier: "Vor Ostern hatte sich die Rechtstellungskommission des Deutschen Bundestages im Grundsatz auf eine transparente, wenig bürokratische Regelung der Veröffentlichung von Nebeneinkünften geeinigt. Alle Fraktionen hatten sich darauf verständigt, das Jahreseinkommen der Abgeordneten aus Nebeneinkünften zukünftig in sieben Stufen zu veröffentlichen."

Altmaier weiter: "Diese erhöhte Zahl der Stufen ermöglicht eine sehr viel stärkere Differenzierung veröffentlichungspflichtiger Einkünfte als bisher. Da die sieben Stufen insgesamt auch sehr viel höhere Eurobeträge ausweisen, wird die Größenordnung der Einkünfte auch sehr viel deutlicher als bisher erkennbar.Es hatten sich auch alle Fraktionen darauf verständigt, dass Einkünfte bis 10.000 Euro nicht mehr angegeben sein müssen, um großen bürokratischen Aufwand für die Erklärung von Bagatelleinkünften zu vermeiden. Dabei sind alle Parlamentarischen Geschäftsführer davon ausgegangen, dass diese Regelung alle Einkünfte pro Jahr umfasst. Dabei wird es auch bleiben. Es wird mit der Neuregelung nicht möglich sein, wie jetzt von der Opposition behauptet, Nebeneinkünfte zu "verschleiern" oder die Veröffentlichungspflicht durch Stückelung zu umgehen. Es besteht Einvernehmen unter den Parlamentarischen Geschäftsführern, die Veröffentlichung von Nebeneinkünften in diesem Sinn transparent und unangreifbar zu regeln.

Die Neuregelung der Nebeneinkünfte kann nur vom Plenum des Deutschen Bundestages beschlossen werden. Zuvor werden sich der Ältestenrat und der Geschäftsordnungsausschuss intensiv damit beschäftigen, damit eine unmissverständliche und klare Regelung sichergestellt ist.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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