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Union erwägt steuerliche Besserstellung gleichgeschlechtlicher Paare

Archivmeldung vom 21.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Günter Krings Bild: bundestag.de
Günter Krings Bild: bundestag.de

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht homosexueller Partner hält die Unions-Bundestagsfraktion nun auch eine steuerliche Besserstellung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften für möglich.

"Ich gehe davon aus, dass sich die Stimmen mehren, die dieses Thema mit einer steuerlichen Besserstellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften verknüpfen wollen", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Günther Krings (CDU), der "Rheinischen Post".

Eine pauschale Ausdehnung der Steuernachlässe auf homosexuelle Lebenspartnerschaften sei zwar unwahrscheinlich, sagte Krings. "Hier ließe sich allenfalls über eine stärkere Ausrichtung des Splittings auf Kinder nachdenken. Wenn wir hingegen das Füreinander-Einstehen zweier Menschen für entscheidend halten, müssen wir generell Menschen, die dauerhaft zusammenleben, steuerlich besserstellen", so Krings.

Dies würde dann beispielsweise auch für Geschwister gelten, die im Alter zusammenleben. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption müsse aber "zügig umgesetzt" werden, so Krings.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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