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Ex-Verfassungsrichter: NRW-Regierung verweigert zu Recht Herausgabe von Telefondaten zu Silvester-Krawallen

Archivmeldung vom 03.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Michael Bertrams
Michael Bertrams

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die NRW-Landesregierung verweigert zu Recht die Herausgabe von Telefondaten an den Untersuchungsausschuss zur Silvesternacht in Köln. Diese Auffassung vertritt der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs NRW, Michael Bertrams, in einem Gastbeitrag für den "Kölner Stadt-Anzeiger".

Mit den Daten wollen Mitglieder des Parlaments-Ausschusses klären, wann Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) von den Exzessen erfuhr, und die Herausgabe notfalls gerichtlich erzwingen. "Ein Gang vor Gericht hätte aber meines Erachtens keine Aussicht auf Erfolg", schreibt Bertrams. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gelte auch für Regierungsmitglieder.

Auch Amtsträger könnten "selbst über die Preisgabe und Verwendung personenbezogener Daten entscheiden". Die Kontroverse zwischen Regierung und Opposition "bestätigt aus meiner Sicht aufs Neue eine alte Erkenntnis: Untersuchungsausschüsse dienen weniger der Wahrheitsfindung als der politischen Auseinandersetzung", so der Verfassungsrechtler.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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