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Landwirtschaft: Herrenlose Grundstücke vor Enteignung

Archivmeldung vom 02.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ein gepflügter Acker.
Ein gepflügter Acker.

Foto: Nikki Mahadevan
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Sachsen-Anhalts schwarz-rot-grüne Koalition will eine jahrhundertealte Form gemeinschaftlichen Landbesitzes per Gesetz abschaffen. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung. Zum 1. Januar 2021 sollen Grundstücke mit insgesamt Tausenden Hektar Land entschädigungslos enteignet werden.

Es geht um Flächen, die im 19. Jahrhundert als Gemeinschaftseigentum von Bauern in die Grundbücher eingetragen wurden. Nach all der Zeit sei es "nahezu ausgeschlossen", die Nachfolger der ursprünglich Berechtigten zu ermitteln, heißt es zur Begründung. Die Grundstücke seien "faktisch herrenlos". 45 000 Flurstücke mit einer Gesamtfläche von 14 500 Hektar sind in Sachsen-Anhalt als Eigentum sogenannter "altrechtlicher Personenzusammenschlüsse" registriert. Nur ein sehr geringer Teil dieser Eigentümergemeinschaften nimmt seine Rechte tatsächlich wahr. Laut Gesetzentwurf bekommen sie bis Ende des nächsten Jahres eine letzte Chance, die Übernahme zu beantragen.

Geschieht das nicht oder wird der Antrag rechtskräftig abgelehnt, sollen die Flächen und alles Vermögen an die jeweilige Gemeinde fallen. Im 19. Jahrhundert waren diese Grundstücke als sogenannte Separationsflächen festgeschrieben worden, also als gemeinschaftliches Eigentum der Hofbesitzer. Theoretisch könnten die heutigen Besitzer der Höfe einen Vorstand wählen und die Separationsflächen für sich beanspruchen. Praktisch ist das meist unmöglich: Viele alte Akten sind verschwunden, Hofstellen wurden vielfach geteilt. "Die Erfahrung in der Praxis zeigt, dass eine ununterbrochene Legitimationskette zu den ursprünglichen Mitgliedern des Personenzusammenschlusses so gut wie nie gelingt", urteilt das Landwirtschaftsministerium unter Claudia Dalbert (Grüne) in der Gesetzesbegründung.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)


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