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Sehr hohe Zahl schutzsuchender Frauen aus Platzmangel von Frauenhäusern abgewiesen: zeitnahe Ergebnisse von Rundem Tisch erwartet

Archivmeldung vom 18.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Drohen, Warnen, Stopp & Halt! (Symbolbild)
Drohen, Warnen, Stopp & Halt! (Symbolbild)

Bild: Petra Bork / pixelio.de

Frauenhauskoordinierung begrüßt den heutigen Start des "Runden Tisches von Bund, Ländern und Kommunen zum bedarfsgerechten Ausbau und zur adäquaten finanziellen Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen". Wir erwarten, dass der Bund gemeinsam mit Ländern und Kommunen zeitnah Lösungen entwickelt, um Frauenhäuser und Fachberatungsstellen bei Gewalt gegen Frauen bedarfsgerecht auszubauen und die Finanzierung nachhaltig zu sichern.

Die Frage der fehlenden Ressourcen in Frauenhäusern ist drängend geworden: Tausende schutzsuchende Frauen und ihre Kinder konnten wegen fehlender Frauenhausplätze nicht aufgenommen werden. Beispielhaft verweisen wir auf Statistiken des FHK-Mitgliedsverbandes Sozialdienst katholischer Frauen/Caritas: "Allein die 55 Frauenhäuser des Sozialdienstes katholischer Frauen und der Caritas konnten in 2017 insgesamt 6.154 Frauen nicht aufnehmen, davon mussten 3.057 Frauen wegen Überbelegung zum Zeitpunkt der Anfrage abgewiesen werden, weitere 406 Frauen konnten wegen der fehlenden Kostenübernahme der Herkunftskommune nicht aufgenommen werden." so Gisela Pingen-Rainer, Sozialdienst katholischer Frauen und Vorstandsvorsitzende von Frauenhauskoordinierung. Notwendig sind Investitionen für mehr Frauenhausplätze und ausreichend finanzielle Mittel für Fachpersonal.

Längst überfällig ist die finanzielle Absicherung der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen: Die bisherige Förderung von Ländern und Kommunen nach politischem Willen und Kassenlage bei steigendem Einsatz von Eigenmitteln der Träger ist nicht länger hinnehmbar. "Was aus unserer Sicht dringend erforderlich ist, ist eine bundesgesetzliche Regelung, um bedrohten Frauen und ihren Kindern ohne bürokratische Hürden Schutz, auch in anderen Kommunen und Bundesländern, zu sichern. Aus unserer Sicht braucht es hierfür einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe." so Heike Herold, Geschäftsführerin von Frauenhauskoordinierung.

Wir appellieren an den Runden Tisch, die Voraussetzungen für einen verbindlichen und auskömmlichen rechtlichen Finanzierungsrahmen für Frauenhäuser und das ambulante Hilfesystem zu schaffen.

Quelle: Frauenhauskoordinierung e.V. (ots)

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