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Innenministerium: Sonderopfer für Private Pflegeversicherung ist vermutlich verfassungswidrig

Archivmeldung vom 15.05.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der Plan der Großen Koalition, den Privaten Pflegeversicherungen mehrere hundert Millionen Euro zugunsten des gesetzlichen Systems abzuverlangen, ist vermutlich verfassungswidrig. Wie die ZEIT berichtet, liegt eine entsprechende Expertise des Bundesinnenministeriums seit dem Wochenende im zuständigen Bundesgesundheitsministerium vor.

Union und SPD hatten schon während der Koalitionsverhandlungen vereinbart, dass die privaten Versicherungen einen finanziellen Ausgleich zahlen sollten, weil sie im Schnitt deutlich jüngere und gesündere Mitglieder und deswegen geringere Kosten haben als die gesetzlichen Kassen. Zuletzt waren Zahlungen zwischen 500 und 900 Millionen Euro im Gespräch. Vor allem SPD-Politiker hatten die Abgabe gefordert. Gegen diesen Plan äußerte nun das Innenministerium verfassungsrechtliche Bedenken. Dies geht aus einer Expertise im Auftrag des Gesundheitsministeriums hervor, die seit dem Wochenende vorliegt.

Quelle: Pressemitteilung DIE ZEIT

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