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NABU: Koalitionsantrag gegen Kormorane verstößt gegen europäisches Recht

Archivmeldung vom 08.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Rolf Handke  / pixelio.de
Bild: Rolf Handke / pixelio.de

"Die Forderung von CDU und FDP nach einem europaweit koordinierten Plan zur Regulierung von Kormoranen ist ebenso sinnlos wie überflüssig", betont NABU-Präsident Olaf Tschimpke vor der für Mittwoch geplanten Sitzung der Bundestagsausschüsse zur Debatte um die fischfressenden Vögel und deren Einfluss auf die Natur. Weder wachse die Zahl der Kormorane in den Himmel, noch diene die von Hobbyanglern und Fischereiverbänden gewünschte Halbierung der Bestände dem Fischartenschutz, erklärt Tschimpke. Zudem habe die Europäische Kommission einen europäischen Kormoran-Managementplan bereits als nicht zielführend und nicht verhältnismäßig abgelehnt.

"Nach europäischer wie auch deutscher Rechtslage würde die Bundesregierung mit einem Managementplan zur umfassenden Dezimierung der Vogelart gegen bestehende Artenschutzbestimmungen verstoßen", kommentiert Tschimpke den jüngsten Versuch, Fischartenschutz und Vogelschutz gegeneinander auszuspielen. Der NABU hofft, dass die Bundestagsausschüsse den Antrag der Koalitionsparteien als durchsichtiges Manöver erkennen, das schon rein rechtlich nicht umgesetzt werden kann.

Gänzlich aus dem Ruder läuft nach Ansicht des NABU die im Antrag gestellte Forderung, "auch in Schutzgebieten Eingriffe in bereits bestehende Kolonien zu ermöglichen". Erst im März dieses Jahres hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim Anti-Kormoran-Aktionen in Naturschutzgebieten eine deutliche Absage erteilt (Az: 5 S 644/09).

Quelle: NABU (ots)

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