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Immer mehr Eingebürgerte behalten alte Staatsbürgerschaft

Archivmeldung vom 29.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ein türkischer Pass
Ein türkischer Pass

Von Boy from far - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=12697864

Immer mehr neu Eingebürgerte in Deutschland behalten auch ihre alte Staatsbürgerschaft. Das berichtet "Bild" (Dienstagausgabe) unter Berufung auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Danach gaben im vergangenen Jahr 68.918 der 112.211 neu Eingebürgerten ihre alten Pässe nicht ab. Die Doppelstaatler-Quote unter Neubürgern lag mit 61,4 Prozent deutlich höher als 2016 mit 57,8 Prozent und 2015 mit 54,2 Prozent. Besonders beliebt war die doppelte Staatsbürgerschaft unter den Neubürgern aus den EU-Staaten mit 99,1 Prozent.

Sie dürfen ihre alten Pässe nach Angaben des Bundesinnenministeriums grundsätzlich behalten. Diese Ausnahme vom Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit sei "mit Blick auf die weitgehende Inländergleichbehandlung der Unionsbürger, das Ziel der europäischen Integration und auch vor dem Hintergrund einer gemeinsamen Unionsbürgerschaft eingeführt" worden. Das Ministerium führt den Anstieg der Doppelstaatler-Quote vor allem auf die gestiegene Zahl von Einbürgerungen von EU-Ausländern zurück. Ihre Zahl stieg im vergangenen Jahr um 6.652 (21 Prozent) - vor allem wegen der höheren Zahl von neuen deutschen Staatsbürgern aus Großbritannien.

Außerdem wird bei allen Neubürgern aus Syrien, Afghanistan, Iran, Algerien, Marokko und Tunesien die Doppel-Staatsbürgerschaft geduldet. In diesen Ländern ist es in der Regel nicht möglich, die Staatsbürgerschaft abzulegen. Die deutschen Behörden hätten darauf "keinen unmittelbaren Einfluss", weil es das Völkerrecht grundsätzlich jedem Staat überlasse, den Erwerb und Verlust seiner Staatsangehörigkeit nach eigenen Kriterien zu regeln, betont das Innenministerium. "Die hierdurch bedingte Hinnahme von Mehrstaatigkeit ist also im ausländischen Recht bzw. in der dortigen Rechtspraxis begründet."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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