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Gewerkschaft GdP drängt auf Korrekturen an geplantem NRW-Polizei-Gesetz

Archivmeldung vom 23.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die Gewerkschaft der Polizei, kurz GdP.
Die Gewerkschaft der Polizei, kurz GdP.

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Im Digitalzeitalter benötigt die Polizei neue rechtliche Möglichkeiten, um Straftaten zu verhindern. "Wir brauchen das neue Polizeigesetz, unbedingt", mahnte Michael Mertens, Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen, im Interview mit der Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung Mertens verwies dabei auch auf eine anhaltende terroristische Bedrohung. Er betonte aber, die Verhältnismäßigkeit müsse gewahrt bleiben.

Mertens kritisierte, dass der bisherige Gesetzentwurf von Innenministern Herbert Reul (CDU) den Begriff der "drohenden Gefahr" nicht an Gefährdung schwerwiegender Rechtsgüter wie Menschenleben knüpft. Der Gewerkschafter forderte zudem, dass sich der Gesetzgeber die geplante Verlängerung einer vorübergehenden Ingewahrsamnahme auf bis zu vier Wochen noch einmal anschauen muss. Befürchtungen, dass die Polizei demnächst Verdächtige nach Belieben lange Zeit ohne konkrete Beweise wegsperren könnte, weist Mertens zurück. Über eine vorübergehende Inhaftierung entscheide auch in Zukunft spätestens nach 48 Stunden ein Richter.

Quelle: Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung (ots)

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