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PIRATEN fordern: Anlasslose Dashcam-Videoüberwachung unserer Straßen wirksam verhindern!

Archivmeldung vom 15.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude

Foto: ComQuat
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Heute hat der Bundesgerichtshof anlasslose Dashcam-Videoaufnahmen öffentlicher Straßen zwar für illegal, in Zivilprozessen aber dennoch für verwertbar erklärt [1]. Patrick Breyer, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei, fordert Gegenmaßnahmen gegen Dashcam-Hersteller und -Nutzer: "Eine anlasslose Dashcam-Videoüberwachung im öffentlichen Raum erfasst eine Vielzahl völlig unbeteiligter Personen und ist nach dem heutigen Gerichtsurteil illegal. Die verbreitete rücksichtslose Dashcam-Manie darf sich für die Verantwortlichen nicht lohnen!"

PIRATEN fordern: Anlasslose Dashcam-Videoüberwachung unserer Straßen wirksam verhindern!

Die Piraten schlagen daher vor, nicht nur ein empfindliches Bußgeld gegen den beim Bundesgerichtshof vorstelligen Magdeburger Autofahrer zu verhängen, sondern auch den Bundesverband der Verbraucherzentralen, in einem Musterverfahren den Vertrieb von Dashcams abzumahnen, die datenschutzwidrig eine anlasslose Aufzeichnung unbescholtener Verkehrsteilnehmer vornehmen.

Dazu Breyer: "Solche illegale Überwachungstechnik darf in unseren Läden nicht zu Geld gemacht werden. Dashcams dürfen nur auf Knopfdruck aktivierbar sein und nicht permanent aufzeichnen. Wir PIRATEN wollen nicht, dass Bürgerinnen und Bürger in einer Welt leben müssen, in der jede Bewegung aufgezeichnet und gegen uns verwendet werden kann! Andernfalls droht das Entstehen einer zunehmend gleichförmigen Misstrauensgesellschaft."

PIRATEN halten auch ein gesetzliches Verwertungsverbot anlasslos angefertigter Überwachungsfilme nötig, die selbst von 'Hobby-Knöllchenjägern' schon zur Anzeige von Verkehrsverstößen genutzt werden.[2] Im Gegensatz zu anlassbezogenen Aufnahmen ist ein Dauerfilmen mit automatischem Überschreiben keine akzeptable Lösung, weil dieses Verfahren an der permanenten Überwachung des öffentlichen Raums nichts ändert.[3]

Datenbasis:
[1] Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess, juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2018&Sort=3&nr=83549&pos=0&anz=88
[2] Dashcams: Selbsternannten Rittern des Rechts wird datenschutzrechtliche Abfuhr erteilt, www.tlfdi.de/mam/tlfdi/presse/pm08112016.pdf
[3] VG Ansbach, Urteil v. 12.08.2014 – AN 4 K 13.01634, Abs. 59, www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(itxynfzjigxgbvfvjzpxqh13))/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2014-N-60037

Quelle: Piratenpartei Deutschland

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