CDU-Sozialflügel will strenge Regeln für flexiblere Arbeitszeiten

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Der CDU-Arbeitnehmerflügel CDA fordert strenge Regeln für die geplante Flexibilisierung der Arbeitszeitrechts. In einem Papier mit dem Titel "Grundsätze für eine attraktive Arbeitszeitpolitik" warnen die Arbeitnehmervertreter in Merz' Partei vor einer zu starken Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes und verlangen, Sicherheitsregeln einzuziehen, um Schaden für die Beschäftigten abzuwenden.
Es gebe "viele Tätigkeiten, bei denen flexible Begrenzungen zu realen
Nachteilen führen könnten". In Branchen wie etwa Pflege, Handwerk oder
Gastronomie "darf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht zur
Aushebelung von Ruhezeiten führen", heißt es in dem Papier, über das die
"Süddeutsche Zeitung" (Donnerstagausgabe) berichtet. Der Bundesvorstand
der CDA hat es am Dienstagabend verabschiedet.
"Wir mahnen die
notwendige Balance an", sagte der CDA-Vorsitzende Dennis Radtke der
Zeitung. "Es darf nicht zu einer schleichenden Entgrenzung der
Arbeitszeit kommen." Für Leute am Band müssten die jetzigen
Schutzbestimmungen weiter gelten. "Für Leute, die am Abend auf der Couch
E-Mails checken, muss dagegen nicht jedes Mal die gesetzliche Ruhezeit
greifen", sagte Radtke.
Die Flexibilisierung der Arbeitszeit war
auf Betreiben der Union in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden.
Zunächst sollen Vertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaften darüber
sprechen und gemeinsame Vorschläge vorlegen. Zudem will die Koalition
eine Pflicht einführen zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten;
diese will sie "unbürokratisch" gestalten. Bisher gilt grundsätzlich
eine Höchstarbeitszeit von acht Stunden am Tag sowie eine
Mindestruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen, allerdings
gibt es bereits heute Ausnahmen von dieser Regel.
Eine weitere
Liberalisierung dürfe es nur mit Zustimmung von Arbeitnehmervertretern
geben, forderte Radtke. Man müsse die tägliche Höchstarbeitszeit von
acht Stunden "im Grundsatz beibehalten", heißt es im CDA-Papier. Eine
längere Arbeitszeit dürfe nur mit Zustimmung des Betriebsrats und bei
tariflicher Regelung des Arbeitgebers zulässig sein. "Bei Arbeitgebern
ohne Betriebsrat oder Tarifvertrag muss es bei der bisherigen Regelung
bleiben." Zudem fordert die CDA "eine transparente und verlässliche
Zeiterfassung" im Arbeitsleben, ohne diese fehle die Grundlage, um die
Rechte der Beschäftigten wirksam zu schützen. Flexibilisierung und
Zeiterfassung müssten zusammen geregelt werden, so der CDU-Sozialflügel.
Quelle: dts Nachrichtenagentur