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Thomas Jung: "Strafgelder gerecht verteilen!"

Archivmeldung vom 26.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Thomas Jung. Bild: "obs/AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag/AfD Fraktion Brandenburg"
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Thomas Jung. Bild: "obs/AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag/AfD Fraktion Brandenburg"

Immer öfter verkürzt die Justiz aus Überlastungsgründen lange Verfahren mit Geldauflagen (4,5 Prozent aller Ermittlungsverfahren). Gerichte und Staatsanwaltschaften verhängten insgesamt Auflagen in Höhe von 3.788.900 Euro (Vorjahr: 3,29 Millionen Euro.) Dabei profitieren oft verschiedene Brandenburger Vereine, während die Opferschutzorganisation "Der Weiße Ring" häufig leer ausgeht.

Jürgen Lüth, Chef der Organisation in Brandenburg, beklagt, er werde stiefmütterlich behandelt. Mit etwa 36.000 Euro erhielt der traditionsreiche Verein nicht einmal halb so viel Geld wie der Verein Opferhilfe mit 82.500 Euro.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Thomas Jung, meint dazu: "Wir müssen aufpassen, dass sich unsere Justiz aus Überlastungsgründen einerseits nicht kaufen lässt. Sie muss unabhängig bleiben. Andererseits kann es nicht sein, dass Opferorganisationen sich beklagen, bei der Verteilung der Geldauflagen benachteiligt zu werden, während Vereine der Zuwanderer-Hilfe immer öfter kassieren. Es ist geradezu widersinnig, dass bei einem prozentual sehr hohen Anteil von Zuwanderern unter den Tatverdächtigen mit den Strafgeldern ausgerechnet diese Gruppe von einer Geldauflage profitieren kann. Bislang fehlt doch jede Nachweispflicht, was die Vereine genau mit dem Geld anstellen. Das muss ausgeschlossen werden. Es soll doch den Opfern zugute kommen, nicht möglichen Tätern."

Hintergrund: Richter können bei der Geldverteilung auf eine vom Oberlandesgericht geführte Liste mit Hunderten potenzieller Empfänger zurückgreifen, die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen müssen.

Quelle: AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag (ots)

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