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CSU kritisiert Berliner Richter: Untersuchungshaft für U-Bahn-Schläger wäre schon wegen des "erzieherischen Effekts" notwendig gewesen

Archivmeldung vom 27.04.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.04.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Entscheidung der Berliner Justiz, einen 18-jährigen U-Bahn-Schläger nicht in Untersuchungshaft zu nehmen, trifft weiter auf Unverständnis. "Bei einer derart schwerwiegenden Tat hätte der zuständige Richter Untersuchungshaft schon allein wegen des erzieherischen Effektes auf den Täter anordnen sollen", sagte der CSU-Rechtsexperte Norbert Geis der "Rheinischen Post".

Der Staat müsse zudem zeigen, dass er solche Gewaltexzesse nicht tatenlos hinnehme, unterstrich der CSU-Politiker. 

Jugendgewalt Richterbund lehnt Warnschussarrest ab - Kriminologe Pfeiffer drängt auf höhere Aufklärungsquote

Der Deutsche Richterbund lehnt den von der Bundesregierung geplanten Warnschuss-Arrest ab. "Ich halte den Warnschuss-Arrest für wenig zielführend", sagte die stellvertretende Vorsitzende Andrea Titz der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung". Mit Blick auf die beiden 18-Jährigen, die am Samstag einen 29-Jährigen im Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße brutal zusammenschlugen und ihm auf den Kopf traten, fuhr sie fort: "Die Leute, die solche Taten begehen, sind in der Regel bereits vorher aufgefallen. Sie haben oft auch schon Arreste verbüßt und sind davon wenig beeindruckt. Das sind in der Regel keine Ersttäter. Die hatten ihren Warnschuss bereits." Die Jugendkriminalität werde durch die Einführung eines solchen Arrests "nicht massiv beeinflusst". Titz fügte hinzu: "Die Jugendarrestanstalten haben teilweise eine eklatante Platznot. Es dauert oft mehrere Monate, bis ein Arrest vollstreckt werden kann. Diese Situation würde durch einen Warnschuss-Arrest eher noch verstärkt." Der Direktor des Kriminologischen Forschungs-Instituts Niedersachsen, Christian Pfeiffer, erklärte der "Mitteldeutschen Zeitung", der Warnschuss-Arrest habe "keinen Sinn. Die Rückfallquote nach Jugendarrest liegt bei 71 Prozent. Und der Warnschuss-Arrest würde ja nicht sofort verhängt werden, sondern im Rahmen einer Hauptverhandlung etwa vier bis fünf Monate nach der Tat. Überdies müsste dann ja auch die sofort angeordnete Untersuchungshaft eine segensreiche Wirkung hinterlassen. Doch das tut sie gar nicht. Wir haben hier Rückfallquoten von 80 Prozent." Nötig seien stattdessen mehr Polizei und eine höhere Aufklärungsquote. Pfeiffer kritisierte zugleich die Berliner Justiz, die die beiden Täter laufen ließ: "Ich bin überrascht, dass die Täter sofort wieder frei gekommen sind. Denn man kann in diesem Fall versuchten Totschlag annehmen. Und dann ist man ganz schnell bei einer Jugendstrafe ohne Bewährung und einer möglichen Fluchtgefahr." Die Täter hätten in Untersuchungshaft gehört.

Quelle: Rheinische Post / Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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