Ralf Stadler: Weil die Kuh „muh“ macht – Keine absurden Klagen gegen unsere Bauern mehr zulassen!
Eine besondere Art von Dringlichkeitsantrag unter dem Titel „Schutz des Sinneserbes – Bekräftigung der Initiative zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ hat der Bayerische Landtag gestern behandelt: Die Freien Wähler fordern die Staatsregierung zu einer Bundesratsinitiative auf, um tierische Geräusche und Gerüche des bayerischen Landlebens unter besonderen Schutz stellen.
Ralf Stadler erklärt dazu als landwirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag Folgendes: „Was hier als sogenannter Dringlichkeitsantrag eingebracht wurde, ist ein ganz alter Hut. Der Landtag bekam ihn schon am 11. Mai 2022 von den Freien Wählern vorgelegt. Aber auch diese ‚Idee‘ hat die Aiwanger-Truppe wieder einmal woanders abgekupfert.
Der Gedanke hat seinen Ursprung in Frankreich: Blöken, Krähen, Muhen und auch der Geruch von Mist auf dem Land sollten dort rechtlich geschützt werden. Die Regierung in Paris wollte damit Klagen Ortsfremder verhindern. Am 26. Januar 2021 wurde daraufhin ein Gesetz verabschiedet, das diese Geräusche und Gerüche als kulturelles Erbe anerkennt und im Umweltgesetzbuch verankert.
Die AfD-Fraktion hat im Landtag einen Gegenantrag eingebracht, der eine echte Problemlösung darstellt: Das Klagerecht im Rahmen des Immissionsschutzgesetzes soll auf ein sinnvolles Maß beschränkt werden. Das würde den Landwirten wirklich helfen und nicht die verschwommene Definition eines sogenannten ‚Sinneserbes‘.“
Quelle: AfD Bayern