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Höhere Gehälter für die Pflege vereinbart: Sozialhilfeträger verzögert oder verweigert?

Archivmeldung vom 20.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Maren Beßler / pixelio.de
Bild: Maren Beßler / pixelio.de

Die Sozialämter der Städte und Landkreise in Brandenburg verzögern seit Monaten das Inkrafttreten einer neuen Vergütungsvereinbarung für die ambulante Pflege und blockieren die vereinbarte Vergütung und damit verbundene Gehaltssteigerung für die Pflegekräfte.

"Alle, von der Landespolitik bis hin zur Kanzlerin, fordern eine bessere Bezahlung von Pflegenden. Die Pflegedienste haben sich nach Verhandlungen schon im Februar bereiterklärt, vier Prozent mehr Gehalt zu zahlen. Ausgerechnet die Sozialhilfeträger in den Kommunen drücken sich jedoch noch immer um ihren Teil der Vereinbarung", kritisiert die brandenburgische Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Ellen Fährmann. Es fehle eine formale Unterschrift, heißt es zur Begründung.

Zudem behaupte inzwischen das Landesministerium, eine rückwirkende Vergütung sei nicht möglich, obwohl die Vereinbarung zum März geschlossen und von den Pflegediensten bereits wie vereinbart umgesetzt wurde. "Gezahlt werden soll erst, wenn alle Unterschriften vorliegen. Das ist ein Skandal. Selbst wenn die Verträge nun im August unterschrieben vorliegen, würde die Pflege für ein halbes Jahr um die Gehaltssteigerungen geprellt", so Fährmann. Sie fordert eine unverzügliche und rückwirkende Umsetzung der Vereinbarung.

Im März hatten die Pflegedienste die Löhne ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sofort erhöht, Kranken- und Pflegekassen setzten den Vertrag ebenfalls um und beteiligen sich an den höheren Vergütungen. "Die Sozialhilfeträger in den Städten und Kreisen setzen die Vereinbarung zu Gunsten der besseren Bezahlung der Pflegekräfte nicht um. Wann und wie dies erfolgen wird, ist für unsere Mitglieder völlig ungewiss", so Fährmann.

"Die bpa-Mitgliedsunternehmen bleiben auf den höheren Lohnkosten nun immer dann sitzen, wenn ein Patient Sozialhilfe empfängt", erklärt die bpa-Landesvorsitzende. "Für die Dienste ist eine Gehaltssteigerung um vier Prozent ein erheblicher Kostenfaktor. Für die Sozialbehörden scheint es aber überhaupt keine Rolle zu spielen, welche Konsequenzen ihre Verweigerungshaltung für die Pflegedienste und deren Mitarbeiter hat."

"Alle wissen, dass Pflegende gut entlohnt werden sollen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der ambulanten Pflege selbst sind immer schnell vor Ort, um Menschen zu helfen. Wenn sie für ihre wichtige Arbeit mehr Geld bekommen sollen, dürfen langsame Bürokraten das nicht blockieren", so Fährmann.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 10.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 300 in Brandenburg) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 305.000 Arbeitsplätze und circa 23.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei etwa 24,2 Milliarden Euro.

Quelle: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (ots)

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