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Grüne: Internetanbieter sollen bei Geschwindigkeitsabweichung Bußgeld zahlen

Archivmeldung vom 27.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Pascal Ballottin / pixelio.de
Bild: Pascal Ballottin / pixelio.de

Die Grünen haben Mindestqualitätsvorgaben bei Internetanschlüssen angemahnt. "Internetanbieter sollen verpflichtet werden, künftig mindestens 90 Prozent der von ihnen beworbenen Internetgeschwindigkeiten auch zu liefern. Viele Nutzerinnen und Nutzer kennen das Problem, dass sie zwar für beispielsweise 30 Mbit/s zahlen, aber deutlich weniger bekommen", erklärte Tabea Rößner, Grünen-Sprecherin für digitale Infrastruktur, am Freitag.

Rößner weiter: "Im Kleingedruckten der Verträge steht meist, dass die Unternehmen `bis zu xy MBit` zur Verfügung stellen, je nach Auslastung. Für die Kundinnen und Kunden sind diese Verträge oft eine Mogelpackung, schließlich hat man nicht die Möglichkeit, nur `bis zu` 100 Prozent der Telefonrechnung zu bezahlen."

Aufgrund einer neuen Verordnung der EU sei es möglich, bestimmte Mindestvorgaben für die Qualität eines Internetzugangs festzulegen. Die Grünen fordern, dass die Unternehmen verpflichtet werden, mindestens 90 Prozent ihrer `bis zu`-Versprechen auch tatsächlich zu liefern.

"Die Bundesnetzagentur soll den Anbietern auf Grundlage der EU-Verordnungen Mindestanforderungen vorschreiben. Wenn es zu wesentlichen Abweichungen kommt, fordern wir Bußgelder und Schadenersatzansprüche", so Rößner. "Den Verbraucherinnen und Verbrauchern wäre damit sehr geholfen, und auch die Anbieter würden einiges für die Kundenzufriedenheit tun. Damit wäre allen geholfen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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