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Patientenschützer strikt gegen Widerspruchslösung bei Organspende

Archivmeldung vom 24.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Organspende: Hoch umstritten da Körperteile bei lebendigem Leib entnommen werden (Hirntot ist nicht Tot).
Organspende: Hoch umstritten da Körperteile bei lebendigem Leib entnommen werden (Hirntot ist nicht Tot).

Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz lehnt die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende strikt ab. "Eine Neuausrichtung des Transplantationssystems ist überfällig", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Samstagausgaben). "Aber die Widerspruchslösung ist hier der falsche Weg. Sie ist zudem verfassungsrechtlich bedenklich." Brysch reagierte damit auf einen Vorstoß aus der Unionsfraktion.

Fraktionsvize Georg Nüßlein (CSU) spricht sich in einem Positionspapier für eine "doppelte Widerspruchslösung" aus. Abweichend von der bisherigen Praxis, wonach Organentnahmen nur bei ausdrücklicher Zustimmung möglich sind, wäre demnach grundsätzlich jeder ein potenzieller Spender – außer bei Widerspruch. Auch Angehörige soll im Fall der Fälle ein Veto einlegen können. Stiftungsvorstand Brysch sagte, das Recht auf Selbstbestimmung sei eines der höchsten Güter im Grundgesetz. "Schweigen heißt nicht Zustimmung. Jede Spende ist eine freiwillige und bewusste Entscheidung", sagte er. "Es ist ethisch besonders wertvoll, einem anderen Menschen sein Organ und damit mehr Lebenszeit zu schenken." Es sei jedoch Zeit, dass der Gesetzgeber Verantwortung übernehme: "Das System muss in staatliche Hände gelegt werden. Der Bundestag hat die Regeln und Verteilungskriterien verbindlich festzulegen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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