Juristen warnen vor Abschwächung der EU-Lieferkettenrichtlinie

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Internationale Juristen sehen massive rechtliche Risiken auf Unternehmen zukommen, sollte die europäische Lieferkettenrichtlinie wie geplant abgeschwächt werden.
Das geht aus einem Brief an Europaabgeordnete und Vertretungen von
EU-Ländern hervor, über den der "Spiegel" berichtet. Die EU-Kommission
hatte kürzlich im Rahmen ihrer Maßnahmen zum Bürokratieabbau
vorgeschlagen, Artikel 22 der Richtlinie zu ändern. Firmen sollen
demnach eigene Klimaschutzpläne nur noch erstellen, aber nicht mehr
umsetzen müssen.
Nach Ansicht der 31 Autoren des Briefs -
darunter Forschende von Universitäten wie Oxford, Cambridge, Hamburg und
Amsterdam - würde das nicht nur die Ziele des Pariser
Klimaschutzabkommens gefährden. Das Fehlen eines bindenden Rechtsrahmens
würde auch "direkt zu erhöhten Haftungsrisiken" für private Unternehmen
führen.
Gegen die Energiekonzerne, Autobauer und Banken liefen
bereits Prozesse, in denen es um die Einhaltung des Pariser
Erwärmungsziels von höchstens 1,5 Grad gehe. "Jede weitere Verwässerung
von Artikel 22 würde zu mehr Rechtsstreitigkeiten führen", heißt es in
dem Schreiben. Die Lücke im EU-Recht würden dann Gerichte in den
einzelnen EU-Staaten füllen. Unternehmen hätten dann mit "Unsicherheit,
Ineffizienz und einem fragmentierten Rechtsrahmen" zu kämpfen.
Die
Juristen betonen auch, dass die Richtlinie Unternehmen nicht
vorschreibe, bestimmte Klimaschutzziele zu erfüllen - sondern nur, ihre
Pläne umzusetzen, so gut sie können. "Das", so die Autoren, "schafft
Rechtssicherheit." Die EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht für
Nachhaltigkeit in Unternehmen (CSDDD) ist im Juli 2024 in Kraft
getreten. Die EU-Länder müssen sie binnen zwei Jahren in nationales
Recht umsetzen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur