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Verfassungsbeschwerde für menschenwürdige Pflege eingereicht

Archivmeldung vom 08.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ulrike Mascher Bild: Techniker Krankenkasse, on Flickr CC BY-SA 2.0
Ulrike Mascher Bild: Techniker Krankenkasse, on Flickr CC BY-SA 2.0

Der Sozialverband VdK will eine Verbesserung der Zustände in Pflegeheimen erreichen: Der Verband unterstützt daher eine Verfassungsklage von sieben Betroffenen, die durch die in vielen Pflegeheimen herrschenden Zustände die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde verletzt sehen. "Vernachlässigung, Druckgeschwüre, mangelnde Ernährung, Austrocknung und freiheitsentziehende Maßnahmen mit Fixiergurten oder durch Medikamente kommen leider hierzulande viel zu häufig vor", erklärte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher.

"Wir können deshalb nicht von bedauerlichen Einzelfällen sprechen. Schuld daran sind aber nicht die Pflegekräfte, sondern die Bedingungen, unter denen sie arbeiten müssen." Aufgrund von Personalmangel litten die Pflegekräfte unter Zeitdruck, hoher Arbeitsbelastung und Überstunden. Zudem würden sie viel zu gering vergütet. "Die bisherigen gesetzlichen Vorgaben reichen nicht aus, um die offenkundigen Missstände zu bekämpfen." Deshalb müsse Abhilfe geschafft werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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