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Bundesfinanzhof-Präsident sieht in der Erbschaftsteuer einen Fall für das höchste deutsche Steuergericht

Archivmeldung vom 19.01.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Präsident des Bundesfinanzhofs (BFH), Wolfgang Spindler, rechnet damit, dass der Streit über die Erbschaftsteuer über kurz oder lang beim höchsten deutschen Steuergericht landen wird.

"Die Ausnahmen für das Betriebsvermögen und das selbstgenutzte Wohneigentum machen das Gesetz sehr unübersichtlich", sagte Spindler dem "Tagesspiegel".  "Selbst in der Finanzverwaltung heißt es, dieses Recht sei kaum administrierbar. Ich finde es problematisch, wenn man so ein Gesetz dann doch verabschiedet", kritisierte der BFH-Präsident. Dagegen halte er die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge "für einen richtigen Schritt", betonte Spindler. Der Steuersatz sei mit 25 Prozent "relativ moderat". Zudem diene die seit Anfang dieses Jahres geltende Pauschalsteuer dem "gleichmäßigen Steuervollzug". Allerdings könnte es auch hier wegen der Ausnahmen, etwa bei Lebensversicherungen,  Streit geben, sagte der Jurist. Wenige Tage vor Beginn des Prozesses gegen Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel lobte Spindler die harte Linie des Bundesgerichtshofs (BGH). Der BGH will Steuerhinterzieher, die eine Million Euro oder mehr hinterzogen haben, ausnahmslos ins Gefängnis stecken. "Die Steuerhinterziehung wird jetzt nicht mehr als Kavaliersdelikt angesehen, sondern als kriminelles Verhalten", sagte Spindler. Das sei richtig. "Ich sehe nicht ein, warum beim Betrug zu Lasten eines privaten Dritten andere Maßstäbe gelten sollen als beim Betrug zu Lasten der Allgemeinheit."

Quelle: Der Tagesspiegel

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