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Ex-AfD-Chefin Petry zu Geldstrafe verurteilt

Archivmeldung vom 02.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Frauke Petry (2015)
Frauke Petry (2015)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die frühere Bundesvorsitzende der AfD Frauke Petry ist vor dem Dresdener Landgericht wegen fahrlässigen Falscheids zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, meldet die Deutsche Presseagentur dpa.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" schreibt weiter: "Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Petry 2015 vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages unter Eid fahrlässig falsche Angaben zu Darlehensverträgen der AfD-Kandidaten gemacht hatte, heißt es in der Meldung.

Nach Angaben des Vorsitzenden Richters hat die Ex-AfD Chefin zwar ihre Sorgfaltspflicht verletzt, ein Vorsatz sei ihr jedoch nicht nachzuweisen. Er verwarf damit den ursprünglichen Vorwurf des Meineides und folgte den Argumenten der Staatsanwaltschaft.

Die Verteidigung hatte beantragt, Petry freizusprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Trotz der Verurteilung  kann die Politikerin ihre politischen Ämter behalten. Der Ehemann der 43-Jährigen hat indessen angekündigt, Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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