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Union will Grundgesetzänderung zur Förderung von Dorfkinos

Archivmeldung vom 27.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Daniel Gast / pixelio.de
Bild: Daniel Gast / pixelio.de

Unions-Kommunalpolitiker fordern eine Grundgesetzänderung zur Förderung von Dorfkinos und ähnlichen kommunalen Einrichtungen. "Eine Änderung des Grundgesetzes zur Verbesserung der ländlichen Versorgungsstrukturen ist unerlässlich", sagte der Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung von CDU und CSU (KPV), Christian Haase, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Haase weiter: "Wir müssen diese Anpassungen im Zuge der Öffnung des Grundgesetzes für die Grundsteuerreform hinbekommen." Es gehe darum, die bisher begrenzten Fördermöglichkeiten des Bundes für Projekte auf kommunaler Ebene zu verstetigen und zu erweitern. "Dabei geht es in erster Linie nicht um mehr Geld, sondern um die strukturelle Erweiterung der Förderkulisse, um auch europäische Programme besser ausnutzen zu können", so Haase. "Während bisher bauliche Maßnahmen wie ländlicher Wegebau, Anbindung landwirtschaftlicher Betriebe und die Gestaltung von Dorfplätzen gefördert wurden, soll nun ergänzend auch die Unterstützung ehrenamtlich oder nachbarschaftlich getragener Angebote wie Bürgerbusse, Sammeltaxis, E-Bikes, On-Demand-Verkehre, Sharing-Angebote oder Mobilitäts-Apps bezuschusst werden."

Auch in kulturelle und soziale Angebote "wie die technische Ausstattung und das Mobiliar für Dorfkino, Theater, Altenkaffee oder Begegnungsveranstaltungen" solle der Bund künftig investieren können. "Es geht ausdrücklich nicht darum, dass der Bund hier Länderaufgaben übernimmt. Die Länder sind in der Kofinanzierung wie bisher beteiligt", so Haase. Der Bundestag berät am Donnerstag in erster Lesung über die Änderungen bei der Grundsteuer. Wegen der dafür nötigen Verfassungsänderung ist in Bundestag und Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Die FDP-Bundestagsfraktion will derweil den Ländern mehr Flexibilität einräumen.

"Wir fordern eine Öffnungsklausel im Grundgesetz, damit die Länder bei der Grunderwerbsteuer einen Freibetrag einführen können", sagte Fraktionsvize Christian Dürr dem RND. "Die hohe Belastung durch die in den meisten Bundesländern gestiegenen Sätze bei der Grunderwerbsteuer macht es besonders jungen Familien zunehmend schwerer, den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen und Eigentum zu bilden", kritisierte Dürr. Durch die Öffnungsklausel solle die "Steuerspirale nach oben" durchbrochen werden. "Die Länder sollen vielmehr in einen Wettbewerb eintreten, der die Menschen in ihrem Land bestmöglich beim Grunderwerb unterstützt", so Dürr.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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