SPD und Landkreistag stellen Bürgergeld-Plan für Ukrainer infrage
Der im Koalitionsvertrag vereinbarte sogenannte Rechtskreiswechsel für ukrainische Flüchtlinge vom Bürgergeld ins Asylbewerberleistungsgesetz wird voraussichtlich nicht rückwirkend klappen und damit erst später kommen als geplant.
Das schreibt die "Bild" (Montagausgabe) unter Berufung auf
Koalitionskreise und Aussagen des Landkreistages. Danach hält es vor
allem die SPD für wenig wahrscheinlich, neu ankommenden Flüchtlingen
rückwirkend ab 1. April 2025 statt Bürgergeld Leistungen gemäß
Asylbewerberleistungsgesetz auszuzahlen. Grund dafür sei der hohe
bürokratische Aufwand, hieß es.
Demnach zahlt der Bund die Kosten
für das Bürgergeld. Die Leistungen für Asylbewerber würden dagegen von
Ländern und Kommunen getragen. Sie müssten bei einer rückwirkenden
Umsetzung gegengerechnet werden. Das sei mit viel Aufwand und hohen
Kosten auch bei der Bundesagentur für Arbeit verbunden, hieß es. Als
Stichtag für den Rechtskreiswechsel gilt jetzt der Termin, an dem das
Gesetz in Kraft tritt.
Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der
SPD-Bundestagsfraktion Annika Klose sagte der "Bild": "Es muss eine
Lösung gefunden werden, die für die Kommunen und Jobcenter umsetzbar ist
und keine Mehrbelastung darstellt." Auch eine Sprecherin des
Bundesarbeitsministeriums teilte auf "Bild"-Anfrage mit, die Regierung
strebe eine "möglichst bürokratiearme Regelung" an.
Markus Mempel
vom Deutschen Landkreistag sagte der "Bild", es wäre "im Sinne
schlanker Verwaltungsabläufe, wenn man die Regelung erst mit der
Verkündung des Gesetzes in Kraft treten lassen würde." Eine
Rückabwicklung zwischen Behörden bezeichnete er als "überflüssigen
Verwaltungsaufwand".
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag auf Druck der Union den Rechtskreiswechsel rückwirkend zum 1. April 2025 vereinbart.
Quelle: dts Nachrichtenagentur