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Biesenbach greift nicht in Loveparade- Prozess ein

Archivmeldung vom 04.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Love Parade 2010, Aufgang zur Rampe, links Treppe. Bild: Beademung at de.wikipedia
Love Parade 2010, Aufgang zur Rampe, links Treppe. Bild: Beademung at de.wikipedia

NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) wird nicht in den Strafprozess um die Loveparade-Katastrophe eingreifen. Das hat er elf Anwälten der Nebenkläger in einem Antwortschreiben mitgeteilt, über den die WAZ (Freitagsausgabe) berichtet. Der Brief liegt der Zeitugn vor.

Die Anwälte hatten die Befürchtung geäußert, der Prozess könne nach einem Rechtsgespräch im Frühjahr eingestellt werden. Biesenbach hatten sie in einem Brief aufgefordert, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, dem nicht zuzustimmen. Er habe "nicht nur die in Artikel 97 des Grundgesetzes verankerte richterliche Unabhängigkeit, sondern auch inhaltliche Unabhängigkeit der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu respektieren", schreibt der Minister nun. Eine Weisung komme nur in Betracht, wenn der zuständige Generalstaatsanwalt oder die Generalstaatsanwältin "gegen eine rechtsfehlerhafte staatsanwaltschaftliche Sachbehandlung zu Unrecht nicht einschreitet". Dafür habe er keine Anhaltspunkte. Gleichwohl könne er "den Schmerz der Opfer und Angehörigen und ihre Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Erlebten zutiefst nachempfinden".

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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