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Gysi-Anklage: Kritik an schleppendem Fortgang

Archivmeldung vom 03.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gregor Gysi Bild: Gregor Gysi
Gregor Gysi Bild: Gregor Gysi

Der pensionierte Richter Lothar Thoß, der den Linksfraktionsvorsitzenden Gregor Gysi im November 2012 wegen uneidlicher Falschaussage angezeigt hatte, hat den schleppenden Fortgang der Ermittlungen durch die Hamburger Staatsanwaltschaft beklagt. "Ich bin nicht sehr glücklich darüber", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung".

"Es gibt Richtlinien für das Straf- und Ermittlungsverfahren, in denen steht, dass Dinge von größerer Bedeutung und öffentlicher Aufmerksamkeit besonders zügig bearbeitet werden sollten. Davon sind wir nach 26 Monaten etwas entfernt. Ich weiß nicht, was man davon halten soll." Das Ermittlungsverfahren wurde am 31. Januar 2013 offiziell eingeleitet, läuft also jetzt seit über zwei Jahren. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach, rechtfertigte die lange Dauer gegenüber der "Mitteldeutschen Zeitung" mit den Worten: "Wir haben bisher nicht alle Zeugen vernommen. Teilweise haben sie den Wohnort gewechselt oder sind schon tot. Da es sich um ältere Leute handelt, können wir sie nur am Wohnort vernehmen lassen. Das gestaltet sich alles schwierig." Man könne Beweismittel jedenfalls nicht ignorieren. Sie fuhr fort: "Unser Ehrgeiz ist, so lange zu ermitteln, wie es nichts mehr zu ermitteln gibt. Angst, eine Entscheidung zu fällen, haben wir nicht." Die Staatsanwaltschaft hatte das Ende der Ermittlungen im Mai 2014 erstmals angekündigt, sie dann aber wieder aufgenommen. Gysi hatte sich im Januar 2011 gegen eine Dokumentation des Norddeutschen Rundfunks gewehrt, in der seine mutmaßlichen Stasi-Kontakte thematisiert werden sollten. Im Zuge dieser Auseinandersetzung gab er eine eidesstattliche Versicherung ab. Ihr zufolge habe er "zu keinem Zeitpunkt über Mandanten oder sonst jemanden wissentlich und willentlich an die Staatssicherheit berichtet". Die Stasi-Unterlagenbehörde gab dann einen Vermerk frei, aus dem hervorgeht, dass Gysi am 16. Februar 1989 gegenüber zwei Stasi-Offizieren über ein Interview mit dem Magazin "Der Spiegel" Auskunft gab. Er wusste demnach, dass er Stasi-Offiziere vor sich hatte.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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