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Luftsicherheit - Koalitionsvertreter versuchen Karlsruher Urteil zu umgehen und sind damit offen verfassungsfeindlich

Archivmeldung vom 20.02.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.02.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nachdem das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung untersagt hat, Zivilflugzeuge abzuschießen, fordern Regierungspolitiker weiterhin den Bundeswehreinsatz im Inneren. Hierzu erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke:

Nach dem Verfassungsurteil zum Bundeswehreinsatz im Inland sind Vertreter der Koalitionsparteien dazu übergegangen, offen verfassungsfeindliche Initiativen zu entwickeln.

Das Verbot, Flugzeuge abzuschießen, gelte nicht, wenn die Flugzeuge im Ausland entführt worden seien, behauptet SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz. Diese Ansicht ist abenteuerlich. Die Menschenwürde macht nicht an der Landesgrenze Halt. Als nächstes wird dann wohl behauptet, das Grundrecht auf Leben habe nur, wer einen deutschen Pass hat, sich in Deutschland aufhält und ausschließlich deutsche Transportmittel benutzt.

Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber, der seine Forderung, die Bundeswehr solle Objektschutz während der Fußball-WM leisten, damit begründet, die Truppe habe in Bayern effektiv den Schnee weggeräumt, zeigt damit, dass er einiges vom Schnee versteht, aber wenig von Sicherheit und Grundrechten.

Wer Schnee räumen kann, kann noch lange nicht Fußballfans in Schach halten. Und wer Vogelkadaver aufsammelt, soll keine Flugzeuge vom Himmel holen. DIE LINKE empfiehlt der Bundesregierung, sich am Grundgesetz zu orientieren. Bewaffnete Militäreinsätze im Inland sind zu Friedenszeiten verfassungsrechtlich verboten und sollen es auch bleiben.

Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE

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