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Bonus soll Jugendliche ködern

Archivmeldung vom 17.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Die große Koalition will junge Menschen mit einer einmaligen Gutschrift zum Riester-Sparen bewegen. Mit der Prämie wollen die Politiker mehr Sparer ködern als bislang geplant.

Berufsanfänger bis zum Alter von 25 Jahren sollen einmalig 200 Euro erhalten, wenn sie einen Riester-Vertrag abschließen, hieß es am Dienstag in den Fraktionen von Union und SPD. Bisher waren im Kabinettsentwurf nur 100 Euro und eine Grenze von 21 Jahren vorgesehen. Die Prämie ist Teil des sogenannten Eigenheimrentengesetzes, das selbst genutztes Wohneigentum in die Riester-Förderung einbezieht. Der Bundestag will das Gesetz am Freitag beschließen.

Es ist geplant, dass mit Riester-Zulagen auch der Kauf, der Bau oder die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses sowie der Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften gefördert werden. Die Grundzulage soll pro Jahr 154 Euro betragen. Für Kinder ist eine Zulage in Höhe von 185 Euro vorgesehen, für Nachwachs, der im Jahr 2008 geboren wird, von 300 Euro. Die Beiträge sind wie auch bei klassischen Riester-Produkten in der Sparphase steuerfrei. Bei Auszahlung des Vertrages werden die Leistungen dann besteuert. Die Sparer sollen 75 oder 100 Prozent des Kapitals aus dem Vertrag nehmen können, das steuerlich gefördert wird. Die Zulagen können Anleger auch nutzen, um ein Immobiliendarlehen zu tilgen.

Neue Regel soll Missbrauch verhindern

Zu Beginn der Auszahlungsphase müssen die Häuslebauer wählen, ob sie ihre Steuerschuld auf einen Schlag oder in Raten über bis zu 23 Jahre begleichen. Entscheiden sie sich für die Einmalzahlung, werden nur 70 Prozent des geförderten Kapitals mit dem individuellen Steuersatz belastet. Sie müssen das Objekt 20 Jahre behalten.

Mit einer neuen Regel zur Nachversteuerung will die Regierung verhindern, dass Wohneigentümer die einmalige Besteuerung missbrauchen. Nutzen diese die Immobilie binnen zehn Jahren nicht mehr selbst, wird das Eineinhalbfache der nicht erfassten 30 Prozent belastet. In dem Fall wird also das geförderte Kapital zu 115 statt 100 Prozent versteuert. Verkauft jemand seine Immobilie zwischen dem zehnten und 20. Jahr, wird das Kapital wie bei der Ratenzahlung zu 100 Prozent besteuert.

Mehr Spielraum für junge Menschen

Die Regelungen zur Eigenheimrente – auch Wohn-Riester genannt – fassen die bisherige Wohnbauprämie neu, die es bei Bausparverträgen gibt. Künftig sollen nur noch Bausparer die jährliche Zulage in Höhe von 45 Euro bekommen, die das angehäufte Geld in eine Immobilien stecken. Nun kommt die Koalition auch in diesem Punkt Heranwachsenden entgegen. Sie dürfen das Geld nach sieben Jahren „zweckwidrig“ verwenden, wenn sie bei Vertragsabschluss noch nicht 25 Jahre alt waren.

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