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Bundestag beschließt Tarifeinheitsgesetz

Archivmeldung vom 22.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: lillysmum / pixelio.de
Bild: lillysmum / pixelio.de

Der Bundestag hat am Freitag das umstrittene Tarifeinheitsgesetz beschlossen. 448 Abgeordnete stimmten für das Gesetz, 126 dagegen, 16 enthielten sich.

Das Gesetz sieht vor, dass in Betrieben mit mehreren Tarifverträgen für gleiche Beschäftigtengruppen nur noch der Vertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern Gültigkeit hat. Mehrere Gewerkschaften, darunter die Lokführergewerkschaft GDL und die Pilotenvereinigung Cockpit, haben bereits Verfassungsklage gegen das Gesetz angekündigt. Auch die Opposition hält das Vorhaben für grundgesetzwidrig und sieht darin einen Eingriff in das Streikrecht. Arbeitsministerin Andrea Nahles wies diesen Vorwurf in der abschließenden Beratung im Bundestag erneut zurück. Das Gesetzt sei vielmehr ein Mittel zur Stärkung der Tarifautonomie, so Nahles.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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