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Über eine Million Schüler bekommen Geld vom Jobcenter

Archivmeldung vom 27.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Jobcenter Bild:  blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Jobcenter Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Zum Schulstart bekommen mehr als eine Million Kinder Geld vom Jobcenter. 1.006.163 Schüler haben im Februar staatliche Leistung für die Anschaffung von Schulbedarf aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Das waren gut 5.000 mehr als ein Jahr zuvor und 46.000 mehr als im Februar 2016, so die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion, über die die "Passauer Neue Presse" berichtet.

Obwohl in Berlin deutlich weniger Menschen leben, bekamen dort mit 98.000 deutlich mehr Schulkinder Unterstützung als in Bayern (80.000) und Baden-Württemberg (89.000). NRW stand als bevölkerungsreichstes Bundesland auch bei der Zahl der Leistungsempfänger mit 300.000 an der Spitze, gefolgt von Niedersachsen (117.000). Die Leistung für den Schulbedarf beträgt für Kinder aus Hartz-IV-Haushalten pauschal 100 Euro jährlich. 70 Euro werden mit dem Schuljahresstart ausgezahlt, so auch zum Beginn des Schuljahres 2018/2019, weitere 30 Euro zum Beginn des zweiten Halbjahrs, also jeweils im Februar. Die Zahlen für den August 2018 liegen noch nicht vor. "Insgesamt 100 Euro für den Schulbedarf pro Jahr reichen nicht aus, um die anfallenden Kosten zu decken", sagte Linken-Politikerin Sabine Zimmermann, Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der "Passauer Neuen Presse". Ob Kleidung und Schuhe für den Sportunterricht, ein neuer Schulranzen oder der Malkasten für den Kunstunterricht - all das koste Geld.

Zimmerman forderte, den vor zehn Jahren festgelegten Pauschalbetrag anzuheben. "Schon 2008 lag der statistisch belegte Bedarf über 100 Euro. Zehn Jahre später ist der Betrag nicht um einen Cent erhöht worden. Es ist daher von einer deutlichen, verfassungswidrigen Unterdeckung auszugehen", sagte sie der "Passauer Neuen Presse". Von gleichen Chancen für Kinder aus armen Familien könne nach derzeitiger Rechtslage "keine Rede sein", sagte die Linken-Politikerin der "Passauer Neuen Presse" weiter. Die typischen Ausgaben einer Mittelschicht-Familie für schulbezogene Aufwendungen ihrer Kinder erreichten ein Vielfaches des Betrags, der Familien im Hartz-IV-Bezug zur Verfügung stehe. "Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets mit ihren Pauschalierungen und strengen Zugangsvoraussetzungen zementieren diese Ungleichheit", beklagte Zimmermann.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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