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Verfassungsrechtler hält Beobachtung der AfD für möglich

Archivmeldung vom 07.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Jorma Bork / pixelio.de
Bild: Jorma Bork / pixelio.de

Der Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers hält die Voraussetzungen für eine bundesweite Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz für gegeben. "Bei allen Rechtswendungen der letzten fünf Jahre hat sich der härtere Flügel der Partei durchgesetzt", sagte Möllers dem "Spiegel".

"Zumindest Teile der AfD zielen eindeutig auf eine Systemveränderung." Der Inlandsgeheimdienst dürfe daher herausfinden, ob die Partei tatsächlich verfassungsfeindlich sei. Der Einmarsch Russlands in die Ukraine, so der Rechtsprofessor der Humboldt-Universität, liefere dem Verfassungsschutz zusätzliche Argumente. Viele AfD-Politiker haben gute Drähte nach Russland und lassen sich immer wieder für Wladimir Putins Propaganda einspannen.

"Das Fraternisieren mit Putin", sagte Möllers, "ist im jetzigen Konfliktfall ein weiterer Grund für eine Beobachtung." Von Dienstag an verhandelt das Kölner Verwaltungsgericht über die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD als Rechtsextremismus-Verdachtsfall einstufen und mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen kann. Die AfD hatte gegen eine entsprechende Einstufung durch das Amt geklagt. Wegen des großen Interesses findet die Verhandlung in der Kölner Messe statt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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