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Bundestag-Gutachten: Bundesregierung hat im Fall Sarrazin Amtspflicht bei Vertragsauflösung verletzt

Archivmeldung vom 25.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Dr. Thilo Sarrazin Bild: Deutsche Bundesbank
Dr. Thilo Sarrazin Bild: Deutsche Bundesbank

Im Fall der vorzeitigen Vertragsauflösung von Bundesbank-Vorstand Thilo Sarrazin (SPD) zum 30. September 2010 hat die Bundesregierung durch Nichtstun ihre Amtspflicht verletzt. Das ist das Ergebnis eines Bundestags-Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes, das auf Antrag der SPD-Bundestagsfraktion erstellt worden ist und das der "Leipziger Volkszeitung" im Wortlaut vorliegt. Danach hätte die Bundesregierung trotz der Unabhängigkeit der Bundesbank der Vertragsauflösung für Sarrazin wegen verbesserter Pensionsvereinbarungen zwingend zustimmen müssen.

Carsten Schneider, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, sagte dazu gegenüber der Zeitung: "Die Bundesregierung hat ihre Pflichten, die sich aus dem Bundesbankgesetz ergeben, verletzt. Ich fordere die Bundesregierung auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und sich zu dem Ruhestandsvertrag zu verhalten. Die organisierte Verantwortungslosigkeit ist einer Bundesregierung nicht würdig."

Die vorzeitige Vertragsauflösung im Fall Sarrazin, im Nachgang zu der öffentlichen Debatte um dessen Migrations- und Vererbungsthesen, ist mit einer verbesserten Pensionsregelung verbunden worden. Hierfür, so das Gutachten, wäre zwingend eine Zustimmung der Bundesregierung notwendig gewesen. "Es wäre eine Umgehung der Zustimmungserfordernisse nach § 7 Absatz 4 Satz 3 Bundesbankgesetz, wenn diese als Bestandteile des Aufhebungsvertrages nun zustimmungsfrei erfolgen dürften." Unter Hinweis auf die Unabhängigkeit der Bundesbank hatte die Bundesregierung bisher erklärt, sich "zu keinem Zeitpunkt" in die Vertragsauflösung einzumischen. 

Quelle: Leipziger Volkszeitung

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